Tierschutzverein Datteln e.V.

Kaninchen brauchen Artgenossen

Kaninchen sind Sippentiere und brauchen Artgenossen, sie verkümmern in Einzelhaltung.

Die Einzelhaltung von Kaninchen ist nicht artgerecht. 

Die Haltung eines Kaninchens ohne mindestens einen Artgenossen ist Tierquälerei!

Die Nager sollten mindesten zu zweit oder in Kleingruppen vom drei bis fünf Tieren gehalten werden. Kombinationsmöglichkeit: ein kastrierter Bock und ein bis drei Weibchen, zwei kastrierte Böcke und zwei bis vier Weibchen oder nur kastrierte Böcke. Eine reine Weibchengruppe ist nicht zu empfehlen.

Eine Vergesellschaftung von Kaninchen erfordert oft etwas Zeit und Geduld. Am besten funktioniert das Zusammenführen auf neutralem Boden, also dort, wo das alteingesessene Kaninchen noch nichts markiert hat. Durch Leckerchen auf dem Boden kann man die Tiere etwas von einander ablenken und durch abwechselndes Streicheln über das Fell mit dem Geruch des anderen vertraut machen.

Kleinere Verfolgungsjagden sind harmlos, jagen oder beißen sich die Tiere jedoch ernsthaft,

sollte man die Zusammenführung unterbrechen und nach ein paar Tagen einen neuen Versuch starten.

Tiergerechte Haltung von Kaninchen

Die handelsüblichen Kleintierkäfige sind in der Regel viel zu klein und lassen eine artgerechte Kaninchenhaltung nicht zu. Für die Innenhaltung von Kaninchen eignen sich besonders gut Gehege, welche die Maße von 1,50 – x ca. 0,75 m haben. Das angrenzende Zimmer sollte „kaninchensicher“ gestaltet werden und den Tieren jederzeit Auslauf bieten.

Die artgerechteste Haltungsform ist jedoch die reine Außenhaltung. Wobei jedoch zu beachten ist, dass die Kaninchen in der wärmeren Jahreszeit (ab Frühling) an diese Haltungsform gewöhnt werden müssen und nicht im Herbst oder Winter in Außenhaltung gesetzt werden dürfen.

Bei der Einrichtung des Kaninchendomizils ist es sehr wichtig, dass genügend Unterschlupfmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Auch lieben Kaninchen es, erhöhte Ebenen als Ausguck aufzusuchen oder den Boden durch Graben zu unterhöhlen.

Beim Außengehege ist neben der richtigen Einrichtung zu beachten, dass der Standort des Geheges so gewählt sein muss, dass es darin teilweise schattig und teilweise sonnig ist. Das Gehege muss ausbruch- und einbruchsicher sein. Da Kaninchen gerne graben, muss ein zusätzliches Gitter rund um das Gehege mindestens 50 cm senkrecht in den Boden eingegraben sein. Zur Sicherung gegen Katzen und Greifvögel sollte das Gehege außerdem von oben mit Maschendraht geschlossen sein.

Artgerechte Fütterung von Kaninchen

Bei der Fütterung von Kaninchen ist zu beachten, dass immer Wasser und Heu zur freien Verfügung stehen muss, denn der Pflanzenfresser Kaninchen ist in freier Natur den ganzen Tag mit Nahrungsaufnahmebeschäftigt.

Tägliche Grünfuttergabe ist unbedingt erforderlich. Fertigfutter braucht das Kaninchen nur in Zeiten hohen Energieverbrauchs (Außenhaltung im Winter, Trächtigkeit, Krankheit). Bei normaler Innenhaltung kann die Zufütterung von Körnerfutter schnell zur Verfettung des Tieres führen.

Als Grünfutter eignen sich: Möhren mit Möhrengrün, Knollensellerie, Pastinaken, Petersilienwurzel, Stangensellerie, Fenchel, Chicorie, Kohlrabi mit Blättern, Steckrübe, Chinakohl, Gurke, Feldsalat, Rucola, Petersilie, Löwenzahn, Dill, Kerbel, Salbei, Liebstöckl und von den Obstsorten ein Stück Apfel.

Weißkohl und Wirsing sollten nicht verfüttert werden, da sie blähend wirken. Außerdem nicht empfehlenswert sind Tomate, Zucchini, Aubergine, rote Beete, rohe Kartoffeln. Giftig sind Kartoffelkeime und rohe Bohnen.

Bei der Fütterung sollten die Kaninchen beobachtet werden. Kommt ein Tier bei der Grünfuttergabe nicht zur Futterplatz, ist es vermutlich krank. Verweigert es jegliche Nahrungsaufnahme für einen Tag, muss es umgehend zum Tierarzt. Pflanzenfresser dürfen keine Fastentage einlegen, ihr Darm muss ständig in Gang sein.

Neben Futter und Wasser ist es wichtig, dass den Kaninchen ausreichend Nagematerial zur Verfügung steht, denn seine Zähe wachsen ständig nach. Besonders geeignet als Nage-material sind frischgeschnittene Zweige mit Knospen oder Blättern von : Haselnuss, Buche, Erle, Linde, Weide und Obstbäumen.

Kastration

Männliche Kaninchen sollten kastriert werden. Sie können bereits ab einem Alter von zehn Wochen geschlechtsreif werden. Ein geschlechtsreifer Bock ist auch nach der Kastration noch bis zu sechs Wochen zeugungsfähig.

Gesundheitsvorsorge

Regelmäßig sollten die Tiere genau auf Veränderungen im Aussehen oder Verhalten beobachtet werden, wöchentlich müssen Krallen, Afteröffnung, Zähne und das Gewicht der Tiere kontrolliert werden.

Unerlässlich sind beim Kaninchen die jährlichen Impfungen gegen Myxomatose und gegen RVHD (Rabbit Viral Haemorrhagic Disease). Bei der RVHD ist es erforderlich gegen Variante 1 und Variante 2 impfen zu lassen.  Beide Erkrankungen führen fast immer zum Tod des Tieres.